1. 1. 10. Ausschluss gefährlicher Stoffe in textilen Bodenbelägen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Folgende Stoffe dürfen in textilen Bodenbelägen nicht enthalten sein:

 
Nachweis für Hersteller
  • Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z.B. Blauer Engel RAL-UZ 128, GUT-Gütesiegel, Österr. UZ 56, natureplus-Qualitätszeichen RL 1400)
  • Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
  • ggf. chem. Analysen für Phathalate (Im Falle eines Nachweises ist der Gehalt an Phthalaten durch Extraktion einer Materialprobe und Analyse mit GC/MS zu bestimmen. Die quantitative Bestimmung der Zielsubstanzen erfolgt mit internem Standard und Vergleichsgemisch
 
Verwendung
Hier sehen Sie, in welchen baubook-Plattformen und in welchen Modellen das Kriterium verwendet wird:

ÖkoBauKriterien
Kriterienkatalog 2020
nein
wohngsund
Kriterienkatalog 2020
nein
klimaaktiv
Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
nein
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
nein
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
nein
Produktinformationen zu BNB
BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
nein
QNG 3.1.3
ja
Wohnbauförderung Kärnten
Modell 2006
nein
Wohnbauförderung Niederösterreich
Eigenheimförderung 2014-2018
nein
Wohnbauförderung Vorarlberg
Modell 2023 - Sanierung
nein
Modell 2023 - Neubau
nein
Modell 2022 - Sanierung
nein
Modell 2022 - Neubau
nein
 

baubook standarddeklarationSeite drucken
Seite weiterempfehlen
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.28915.28916.28926.40850&ST=6&rg=K&SW=5