Wirkstoffhältige Gemische dürfen nur solche Mittel enthalten, die im Holzschutzmittelverzeichnis des Fachverbands der chemischen Industrie (Österreich) oder im Holzschutzmittelverzeichnis des Instituts für Bautechnik (Deutschland) geführt sind und deren Anstrichverträglichkeit nachgewiesen ist. Dies ist durch ein auf den Verwendungszweck bezogenes, gültiges Prüfzeugnis nachzuweisen.
Herstellerbestätigung und Nachweis des Eintrags im aktuellen Österreichischen oder Deutschen Holzschutzmittelverzeichnis.
Sind keine Holzschutzmittel enthalten, gilt das Kriterium als erfüllt. Biozide zur Topfkonservierung werden in einem eigenen Kriterium behandelt.
ÖkoBauKriterien
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Kriterienkatalog 2020
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ja |
wohngsund
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Kriterienkatalog 2020
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ja |
klimaaktiv
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Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
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nein |
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
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nein |
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
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nein |
Produktinformationen zu BNB
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BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
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nein |
QNG 3.1.3
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nein |
Wohnbauförderung Kärnten
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Modell 2006
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nein |
Wohnbauförderung Niederösterreich
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Eigenheimförderung 2014-2018
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nein |
Wohnbauförderung Vorarlberg
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Modell 2023 - Sanierung
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nein |
Modell 2023 - Neubau
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nein |
Modell 2022 - Sanierung
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nein |
Modell 2022 - Neubau
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nein |
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