Biomasseförderung Vorarlberg
Energieförderungsrichtlinie 2020
Das Land Vorarlberg unterstützt die Anschaffung von Biomasseheizungen (Holzheizungen) für Wohngebäude mit einer speziellen Energie-Förderung. Die Förderhöhe ist unabhängig vom Einkommen und kann zusätzlich zur Wohnbauförderung beantragt werden. Neben anderen Förderungskriterien müssen die Kessel Emissionsgrenzwerte einhalten.
Tabelle: Emissionsgrenzwerte bei Volllast gemäß Umweltzeichenrichtlinie Nr. 371)
CO [mg/MJ] |
NOx [mg/MJ] |
OGC [mg/MJ] |
Staub [mg/MJ] |
|
Heizkessel | ||||
Stückholzkessel | ≤ 180 | ≤ 100 | ≤ 15 | ≤ 20 |
Pelletskessel | ≤ 45 | ≤ 100 | ≤ 3 | ≤ 15 |
Hackgutkessel | ≤ 120 | ≤ 100 | ≤ 4 | ≤ 25 |
Als Nachweis ist bei der Deklaration ein Prüfzeugnis nach EN 303-5 vorzulegen. Produkte mit dem Umweltzeichen UZ 37 erfüllen die Emissionsvorgaben.
Kachel und Kaminöfen2)
Es werden nur Zentralheizungsgeräte bzw. Kachelofen-Ganzhausheizungen gefördert. Einzelöfen sind nicht förderbar.
Nachweis eines feuerungstechnischen Wirkungsgrades von mindestens 85 % bei Volllast mittels der Kachelofenrichtlinie oder eines Prüfzeugnisses einer akkreditierten Prüfanstalt.
1) Umweltzeichenrichtlinie Nr. 37 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (UZ 37, Version 6.0 vom 1. Jänner 2017)
2) darunter fallen auch Pellets- und Stückholzöfen als Raumheizgeräte.
Die vollständigen Fördervoraussetzungen und -höhen finden Sie in der Energieförderrichtlinie 2020:
PDF "Energieförderrichtlinie 2020"
Homepage Land Vorarlberg (Energieförderrichtlinie)