Synthetische Nanomaterialien

erstellt am 25.02.2022 von Christoph Schwemberger — zuletzt geändert 11.11.2022

Nanomaterialien agieren aufgrund ihrer Kleinheit und ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften auf sehr vielfältige und komplexe Weise mit der Umwelt. Dies ermöglicht große Chancen für alle möglichen neuartigen technischen Anwendungen, birgt aber auch Risiken von negativen Effekten auf Umwelt und Gesundheit. Die gängigen Methoden der Risikoabschätzung, welche für die Zulassung und Anmeldung von Chemikalien eingesetzt werden, erfassen diese spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien bis heute nicht vollumfänglich.

Ein generalisiertes Verbot von synthetischen Nanomaterialien aus Vorsorgegründen wegen der schlechten Daten- und Wissenslage würde Chance auf innovative technische Anwendungen vertun. 

Das Projekt NANOHOUSE [1] hat aufgezeigt, dass insbesondere die Emissionspfade berücksichtigt werden müssen. So braucht es im Umgang mit Nanomaterialien insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit, der Staubentwicklung und der Exposition in die Umwelt Vorsorgemaßnahmen.

Vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit wurde ein Vorsorgeraster erarbeitet, das es Industrie und Gewerbe erlaubt, die Gesundheits- und Umweltrisiken im Umgang mit Nanoprodukten abzuschätzen.

Basierend auf dem Schweizer Vorsorgeraster [2] wurde von den Projektpartner*innen ein Vorschlag für ein Kriterium zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch den Einsatz von synthetischen Nanomaterialien erstellt.

Tipp: Materialien mit Verdacht auf Nanoteile sind gelistet auf der Materialien–Wissensplattform nanopartikel.info

Vorschlag für Kriterium „Vermeidung von negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch den Einsatz von Nanomaterial“

Anforderung:

Deklaration von synthetischen Nanomaterialien, die im Rahmen des Bauprozesses oder der Nutzung in die Umwelt gelangen können. Wenn solche Nanomaterialien eingesetzt werden, muss der Vorsorgeraster (CH) [2] ausgefüllt werden und die Produkte sind gemäß der Standardarbeitsanweisungen zu validieren.

Nachweis:

  • Herstellererklärung, dass im Produkt keine synthetischen Nanomaterialien enthalten sind

      Andernfalls:

  • Deklaration der eingesetzten synthetischen Nanomaterialien und
  • Vorlage des ausgefüllten Vorsorgerasters und Validierung des Produkts gemäß Standardarbeitsanweisung

Referenzen

[1] Final Report Summary - NANOHOUSE (Life Cycle of Nanoparticle-based Products used in House Coating) | FP7 | CORDIS | European Commission (europa.eu): https://www.empa.ch/web/s506/nanohouse

[2] Wegleitung zum Vorsorgeraster für synthetische Nanomaterialien Version 3.1 16. Oktober 2018. Online: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/chemikalien/nanotechnologie/sicherer-umgang-mit-nanomaterialien/vorsorgeraster-nanomaterialien-webanwendung.html

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