Ökobilanz – Grundlagen ökologischer Bewertungsverfahren
Grundlagen – Ökologische Bewertungsverfahren
Bauen ist jene Tätigkeit des Menschen, die mit den massivsten Eingriffen in das natürliche Ökosystem verbunden ist. Kein Wirtschaftszweig ist mit vergleichbaren Stoff- und Energieströmen bzw. Landverbrauch verbunden, wie der Prozess des Bauens. Diese Ausnahmestellung bringt es mit sich, dass Maßnahmen zur Ökologisierung des Prozesses einerseits besonders dringlich, andererseits auch besonders wirkungsvoll sein können.
§Bei der umfassenden ökologischen Beurteilung sind sämtliche Lebensphasen des Bauwerks von der Herstellung und Verarbeitung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung zu berücksichtigen. Mit der Durchführung von umweltorientierten Bewertungsverfahren soll eine wirksame Umweltvorsorge erreicht werden. Statt nachträglicher Reparatur sollen durch vorbeugende Maßnahmen mögliche zukünftige Schäden verhindert werden.
Umweltorientierte Bewertungsverfahren
Die Idee der umweltorientierten Bewertung wurde erstmals in den frühen 60er Jahren in den USA begonnen, realisiert, wobei hier die Bilanzierung des Energiebedarf im Mittelpunkt stand. Der Ölschock in den 70er Jahren führte letztendlich zur Bilanzierung von Materialien und Energien. In den 80er Jahren forcierte die Grünbewegung das Interesse an umweltorientierten Bewertungsverfahren, und viele Institutionen begannen mit der Erstellung von umweltorientierten Bewertungen. Führend und richtungsweisend in diesem Sinne sind das Bundesamt für Umwelt, Wald und Luft (BUWAL) in der Schweiz, das CML (Centrum vor Milieukunde) der Universität Leiden in den Niederlanden, das Umweltbundesamt Berlin und das IÖW in Deutschland und Österreich.
Mit den vielfältigen Verfahren und unterschiedlichen Ansätzen der Institutionen zur umweltorientierten Bewertung ging auch eine entsprechende Begriffsverwirrung einher, die im Zuge von Normierungsbestrebungen, vor allem von ISO (Internationale Standort Organisation) und SETAC (Society of Environmental Toxicology and Chemistry) behoben wurden.
Anforderungen an Bewertungsverfahren
Ähnlich wie die gesetzlich verankerte Umweltverträglichkeitsprüfung verstehen sich umweltorientierte Bewertungsverfahren i.a. als Instrumente der Entscheidungsvorbereitung. Die im Verfahren prognostizierten bzw. festgestellten ökologischen Belastungen sind ein bewertendes Gutachten über ein Vorhaben bzw. einen Zustand. Gegenstand der Untersuchungen ist immer ein Objekt, Produkt oder Prozess mit seinen Auswirkungen auf:
- Mensch, Tier und Pflanzen
- Boden, Wasser, Luft und Klima
- Landschaft und Raum
- Sachgüter und kulturelles Erbe
- Hinzu kommen die Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren.
Als Grundlage des Konzepts gilt zunächst, dass die Analyse des Vorhabens den gesamten Lebenszyklus "Von der Wiege bis zur Bahre" berücksichtigen muss. Bei der Durchführung von umweltorientierten Analysen, sollte ein vierstufiges Konzept herangezogen werden.
- Zieldefinition
- Sachbilanz
- Wirkbilanz
- Bewertung/Schwachstellenanalyse
1.) Zieldefinition
An erster Stelle steht eine klare Zieldefinition. In der Zieldefinition wird zunächst der Untersuchungsgegenstand exakt definiert und im Weiteren festgelegt, welchen Zweck die Studie erfüllen soll. Die Ebenen der berücksichtigten Wechselwirkungen sind klarzustellen, womit im wesentlichen die relevanten Stoff- und Energieflüsse taxativ aufgelistet werden. Durch diese Vorgangsweise werden die Grenzen des Systems definiert. Eine Zieldefinition muss deshalb danach streben, folgende Anforderungen für eine umweltorientierte Bewertung zu gewährleisten:
- Vollständigkeit
- Transparenz
- Nachvollziehbarkeit
- Erstellung nach einheitlichen Kriterien
2.) Sachbilanz:
Der nächste Schritt befasst sich mit der Analyse aller beteiligten Flüsse von Energie und Materie, die im Lebenszyklus des Vorhabens relevant sind. Dieser Schritt wird als Sachbilanz bezeichnet.
Wichtig ist, dass hier nicht nur das Untersuchungsobjekt in seinem Ist-Zustand analysiert wird, sondern auch die Belastungen berücksichtigt werden, die durch die notwendige Rohstofferschließung, -bringung, die Verarbeitung des Produktes, die Distribution, die Nutzung und Wartung sowie durch Recycling, Wiederverwertung und Deponierung verursacht werden.
Abbildung: Sachbilanz als Teil einer umweltorientierten Bewertung
3.) Wirkbilanz:
In der Wirkbilanz sollen die durch die Material- und Energieflüsse bedingten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt analysiert werden. Vom wissenschaftlichen Anspruch ist der Schritt der Wirkbilanz derzeit die große Herausforderung einer umfassenden umweltorientierten Bewertung.
Neben der Komplexität der Aufgabe durch synergistische Kopplungen einzelner Faktoren ergeben sich Probleme in der Festlegung eines allgemein anerkannten und akzeptierten Bezugssystems. Werden rein humantoxikologische oder auch umwelttoxikologische Faktoren in Betracht gezogen? Sind es wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Rahmen der Einstufung bilden, oder sind es wirtschaftliche und politische Erfordernisse?
4.) Bewertung/Schwachstellenanalyse:
Am Ende des Verfahrens steht die Bewertung bzw. Schwachstellenanalyse selbst. Die Bewertung mit den daraus resultierende Maßnahmen (z.B. Grenzwerte, Verbote und Gebote, Umstellen des Produktionsverfahrens u.a.) kann und soll im Allgemeinen nicht von der Wissenschaft bzw. Fachleuten durchgeführt werden. Hier sind die befugten Instanzen gefordert, seien es politische Entscheidungsträger, Hersteller, Handel oder Verbraucher, die auf der Grundlage des umweltorientierten Fachgutachtens eine Entscheidung zu treffen und zu tragen haben. Umweltorientierte Bewertungsverfahren liefern Daten und Informationen und dienen in diesem Sinn ausschließlich als eine Entscheidungsgrundlage.
Die Schwachstellenanalyse als Ergebnis eines umweltorientierten Bewertungsverfahren ist auf betriebswirtschaftliche Interessen ausgerichtet und dient somit der Findung von betrieblichen Optimierungsstrategien, wobei sowohl ökonomische wie auch ökologische Kriterien herangezogen werden.
Baustoffe mit Transparenz -das österreichische EPD-Programm für Bauprodukte
Die EPD als Deklaration für Umweltindikatoren
Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs, Environmental Product Declarations) für Bauprodukte bilden die Datengrundlage für die ökologische Produkt- und Gebäudebewertung. EPDs müssen alle maßgeblichen Umweltaspekte des Produkts im Verlauf einzelner Stadien des Lebenszyklus eines Bauprodukts berücksichtigen. Die ökologische Bewertung von Baustoffen im Gebäudekontext im Rahmen einer Gebäudeökobilanz wird so ermöglicht. EPDs beinhalten neben umweltbezogenen Daten auch Informationen über wesentliche technisch-funktionale Eigenschaften des Produkts. Die Daten einer EPD müssen durch unabhängige Dritte verifiziert werden („Third Party Verification“).
Wozu EPDs?
- EPDs werden von allen gängigen Gebäude-Zertifizierungssystemen (DGNB-ÖGNI, ÖGNB-TQB, klimaaktiv) als Grundlage herangezogen und stellen auch eine Datengrundlage für alle validierten Bauphysik-Softwareprogramme in Österreich dar.
- Umwelt-Produktdeklarationen basieren auf internationalen Normen (ISO 14025; ISO 14040ff) – sowie der Europäischen DIN EN 15804 und sind deshalb international abgestimmt. Die Verifizierung durch Dritte garantiert Vergleichbarkeit und Transparenz. Dies ermöglicht die Anerkennung der österreichischen EPDs in anderen EU-Ländern und umgekehrt.
- Umwelt-Produktdeklarationen bieten eine relevante Datengrundlage, um Umwelteigenschaften eines Produktes auf Gebäudeebene im Marketing oder Verkauf darzustellen.
- EPDs sind in erster Linie für den Informationsaustausch innerhalb der anbietenden Wirtschaft gedacht (business to business).
Informationen: www.bau-epd.at