3. 2. 2. Textile Bodenbeläge: Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten“ die folgenden Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:

*) gilt für textile Bodenbeläge mit Schaumrücken aus Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR). Die Analyse der N-Nitrosamine erfolgt nach dem vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften (HVGB) anerkannten Verfahren BGI 505-23 (früher ZH 1/120.23).

Die Prüfung kann am 3. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 3. Tages erreicht werden. Die Prüfung kann ab dem 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages erreicht werden.

 
Nachweis für Hersteller
 
Verwendung
Hier sehen Sie, in welchen baubook-Plattformen und in welchen Modellen das Kriterium verwendet wird:

ÖkoBauKriterien
Kriterienkatalog 2020
nein
wohngsund
Kriterienkatalog 2020
nein
klimaaktiv
Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
nein
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
nein
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
nein
Produktinformationen zu BNB
BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
ja
QNG 3.1.3
ja
Wohnbauförderung Kärnten
Modell 2006
nein
Wohnbauförderung Niederösterreich
Eigenheimförderung 2014-2018
nein
Wohnbauförderung Vorarlberg
Modell 2023 - Sanierung
nein
Modell 2023 - Neubau
nein
Modell 2022 - Sanierung
nein
Modell 2022 - Neubau
nein
Modell 2020/21 - Sanierung
nein
Modell 2020/21 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
nein
 

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