Beschreibung | Produkte | Relevante Produktgruppen | |||
Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten“ die folgenden Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:
*) gilt für textile Bodenbeläge mit Schaumrücken aus Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR). Die Analyse der N-Nitrosamine erfolgt nach dem vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften (HVGB) anerkannten Verfahren BGI 505-23 (früher ZH 1/120.23).
Die Prüfung kann am 3. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 3. Tages erreicht werden. Die Prüfung kann ab dem 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages erreicht werden.
ÖkoBauKriterien
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Kriterienkatalog 2020
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nein |
wohngsund
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Kriterienkatalog 2020
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nein |
klimaaktiv
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Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
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nein |
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
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nein |
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
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nein |
Produktinformationen zu BNB
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BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
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ja |
QNG 3.1.3
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ja |
Wohnbauförderung Kärnten
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Modell 2006
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nein |
Wohnbauförderung Niederösterreich
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Eigenheimförderung 2014-2018
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nein |
Wohnbauförderung Vorarlberg
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Modell 2023 - Sanierung
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nein |
Modell 2023 - Neubau
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nein |
Modell 2022 - Sanierung
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nein |
Modell 2022 - Neubau
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nein |
Modell 2020/21 - Sanierung
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nein |
Modell 2020/21 - Neubau
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nein |
Modell 2018/19 - Neubau
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nein |
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
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nein |
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