6. 1. 5. Beschränkung der bioziden Ausrüstung von textilen Bodenbelägen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung
Eine aktive biozide, biostatische oder fungizide Ausrüstung des textilen Bodenbelages i st nicht zulässig. Bei Wollfasern dürfen zum Schutz vor Motten- und Teppichkäferbefall Permethrine eingesetzt werden. Um eine sichere Ausrüstung der Wolle zu gewährleisten und um der Entstehung von Resistenzen vorzubeugen, muss die applizierte Mindestmenge 75 mg/kg Wolle betragen. Die zulässige Höchstmenge beträgt 210 mg/kg Wolle. Sprühapplikationen sind nicht zulässig.

Bei nicht gegen Wollschädlinge ausgerüstetem Wollmaterial muss der Permethringehalt unter 3 mg/kg tierischer Faser liegen. Die Konzentration der übrigen nachgewiesenen Pyrethroide darf 1 mg/kg tierische Faser nicht überschreiten.

 
Nachweis für Hersteller
 
Verwendung
Hier sehen Sie, in welchen baubook-Plattformen und in welchen Modellen das Kriterium verwendet wird:

ÖkoBauKriterien
Kriterienkatalog 2020
nein
wohngsund
Kriterienkatalog 2020
nein
klimaaktiv
Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
nein
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
nein
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
nein
Produktinformationen zu BNB
BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
ja
QNG 3.1.3
ja
Wohnbauförderung Kärnten
Modell 2006
nein
Wohnbauförderung Niederösterreich
Eigenheimförderung 2014-2018
nein
Wohnbauförderung Vorarlberg
Modell 2023 - Sanierung
nein
Modell 2023 - Neubau
nein
Modell 2022 - Sanierung
nein
Modell 2022 - Neubau
nein
Modell 2020/21 - Sanierung
nein
Modell 2020/21 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
nein
 

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