5. 1. 12. Bodenbelag - Oberflächenbehandlung emissionsarm, aromatenfrei


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Anforderung
Der Lösemittelanteil von Oberflächenbeschichtungen wie Holz-, Parkettböden etc. (Lacke, Öle, Wachse,..) darf maximal 8 Masseprozent betragen. Versiegelungen von Beton oder Estrich sind grundsätzlich lösemittelfrei auszuführen. Aromatische Kohlenwasserstoffe sind nicht zulässig. Werkseitig erfolgte Beschichtungen werden nicht berücksichtigt. Fertigparkett (UV-gehärtet) erfüllt die Anforderungen.
 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 und das technische Merkblatt vorzulegen. 

Gegebenenfalls ist die Einhaltung der Maßnahme durch ein Prüfzeugnis einer akkreditierten Prüfanstalt zu belegen.

 


Es sind max. 100 ppm Aromaten zulässig.

 
Verwendung
Hier sehen Sie, in welchen baubook-Plattformen und in welchen Modellen das Kriterium verwendet wird:

ÖkoBauKriterien
Kriterienkatalog 2020
nein
wohngsund
Kriterienkatalog 2020
nein
klimaaktiv
Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
ja
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
nein
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
nein
Produktinformationen zu BNB
BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
nein
QNG 3.1.3
nein
Wohnbauförderung Kärnten
Modell 2006
nein
Wohnbauförderung Niederösterreich
Eigenheimförderung 2014-2018
nein
Wohnbauförderung Vorarlberg
Modell 2023 - Sanierung
nein
Modell 2023 - Neubau
nein
Modell 2022 - Sanierung
nein
Modell 2022 - Neubau
nein
Modell 2020/21 - Sanierung
nein
Modell 2020/21 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
nein
 

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