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Textile und elastische Bodenbeläge müssen geruchsarm sein.
Geruchsnote < 4, Prüfgutachten gem.
Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend lange Lagerung zwischen Produktion und Einbau vor Ort) ist zu gewährleisten, dass die Bedingungen, unter denen die Prüfung stattgefunden hat, auch in der Praxis gewährleistet sind.
Textile Bodenbeläge, die mit einem der folgenden Zeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
Elastische Bodenbeläge, die mit dem folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
ÖkoBauKriterien
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Kriterienkatalog 2020
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ja |
wohngsund
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Kriterienkatalog 2020
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ja |
klimaaktiv
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Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
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nein |
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
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nein |
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
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ja |
Produktinformationen zu BNB
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BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
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nein |
QNG 3.1.3
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nein |
Wohnbauförderung Kärnten
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Modell 2006
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nein |
Wohnbauförderung Niederösterreich
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Eigenheimförderung 2014-2018
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nein |
Wohnbauförderung Vorarlberg
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Modell 2023 - Sanierung
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nein |
Modell 2023 - Neubau
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nein |
Modell 2022 - Sanierung
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nein |
Modell 2022 - Neubau
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nein |
Modell 2020/21 - Sanierung
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nein |
Modell 2020/21 - Neubau
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nein |
Modell 2018/19 - Neubau
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nein |
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
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nein |
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