Der Einsatz wirkstoffhaltiger Holzschutzmittel ist ausschließlich dann zulässig, wenn er explizit angefordert wird. Ein chemischer Holzschutz ist nicht erforderlich im Bereich der Gefährdungsklasse 3, wenn Hölzer der Resistenzklassen 1 oder 2 nach DIN 68 364 verwendet werden.
Werden wirkstoffhältige Holzschutzmittel explizit angefordert, sind nur solche Mittel anzuwenden, die im Holzschutzmittelverzeichnis des Fachverbands der chemischen Industrie (Österreich) oder im Holzschutzmittelverzeichnis des Institutes für Bautechnik (Deutschland) geführt sind und deren Anstrichverträglichkeit nachgewiesen ist. Dies ist durch ein auf den Verwendungszweck bezogenes, gültiges Prüfzeugnis nachzuweisen.
Herstellerbestätigung, dass kein Holzschutzmittel enthalten ist, und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010.
ÖkoBauKriterien
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Kriterienkatalog 2020
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wohngsund
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Kriterienkatalog 2020
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klimaaktiv
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Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
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nein |
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
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nein |
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
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Produktinformationen zu BNB
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BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
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QNG 3.1.3
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Wohnbauförderung Kärnten
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Modell 2006
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Wohnbauförderung Niederösterreich
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Eigenheimförderung 2014-2018
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Wohnbauförderung Vorarlberg
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Modell 2023 - Sanierung
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Modell 2023 - Neubau
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Modell 2022 - Sanierung
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Modell 2022 - Neubau
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Modell 2020/21 - Sanierung
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Modell 2020/21 - Neubau
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Modell 2018/19 - Neubau
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Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
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nein |
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