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Biomasseheizung oder Biomasse-Nahwärme
Völlig mit erneuerbarer Energie versorgte Gebäude erfüllen diese Maßnahme. Darunter fallen alle Arten von Holzheizungen und andere Biomasse-befeuerte Anlagen sowie Anschlüsse an Biomasse-Nahwärmeanlagen, wenn die Heizenergie zu 100% erneuerbar bereitgestellt wird. Die in den Richtlinien der Biomasseförderung der Vorarlberger Landesregierung formulierten Voraussetzungen müssen eingehalten werden. Abwärmenutzung Darunter fallen Abwärme- und Prozesswärmenutzungen aus Industrie-, Betriebs-, Klär-, Biogasanlagen, etc. Die Abwärmenutzung gilt als erfüllt, wenn die Beschreibung des vorgeschalteten Prozesses erfolgt, der Wärmeliefervertrag mindestens 10 Jahre beträgt und die Vorgabe der Maßnahme D7 (PVC-freie Rohre und Rohrdurchführen für alle neuen baulichen Maßnahmen) eingehalten wird. |
ÖkoBauKriterien
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Kriterienkatalog 2020
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nein |
wohngsund
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Kriterienkatalog 2020
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nein |
klimaaktiv
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Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
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nein |
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
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nein |
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
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nein |
Produktinformationen zu BNB
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BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
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nein |
QNG 3.1.3
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nein |
Wohnbauförderung Kärnten
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Modell 2006
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nein |
Wohnbauförderung Niederösterreich
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Eigenheimförderung 2014-2018
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nein |
Wohnbauförderung Vorarlberg
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Modell 2023 - Sanierung
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nein |
Modell 2023 - Neubau
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nein |
Modell 2022 - Sanierung
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nein |
Modell 2022 - Neubau
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nein |
Modell 2020/21 - Sanierung
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nein |
Modell 2020/21 - Neubau
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Modell 2018/19 - Neubau
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nein |
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
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nein |
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