Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn maximal 5 m2 Bodenfläche je Wohneinheit "versiegelt" sind, d.h. keine direkte Versickerung des Wassers zulassen.
Als „versiegelt“ gerechnet werden:
Zufahrten sind ab Grundstückgrenze zu berücksichtigen
Nicht berücksichtigt werden:
Eine Kompensation durch Ausgleichsflächen mittels intensiver Dachbegrünung ist möglich und wird im Verhältnis 1:1 angerechnet. Beispielsweise Begrünung von Abstellplätzen, Garagen, überdachten Terrassen,... (extensive Begrünung gilt nicht als Ausgleichsfläche).
ÖkoBauKriterien
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Kriterienkatalog 2020
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nein |
wohngsund
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Kriterienkatalog 2020
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nein |
klimaaktiv
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Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
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nein |
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
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nein |
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
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nein |
Produktinformationen zu BNB
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BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
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nein |
QNG 3.1.3
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nein |
Wohnbauförderung Kärnten
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Modell 2006
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nein |
Wohnbauförderung Niederösterreich
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Eigenheimförderung 2014-2018
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nein |
Wohnbauförderung Vorarlberg
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Modell 2023 - Sanierung
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nein |
Modell 2023 - Neubau
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nein |
Modell 2022 - Sanierung
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nein |
Modell 2022 - Neubau
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nein |
Modell 2020/21 - Sanierung
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nein |
Modell 2020/21 - Neubau
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nein |
Modell 2018/19 - Neubau
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nein |
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
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nein |
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