Aufgrund vielfältiger ökologischer Nachteile im Zuge des Produktionszyklus sowie bei der Entsorgung und beim Recycling sollen Produkte aus halogenorganischen Verbindungen vermieden werden. Wegen der kurzen Nutzungsdauer ist die Verwendung von PVC und anderer halogenorganischer Verbindungen für Verpackungen als besonders problematisch anzusehen.
Halogenhaltige Polymere in der Verpackung sind grundsätzlich unerwünscht. Außerdem hat der Bieter konkrete Angaben darüber zu machen, wie den Bestimmungen der Verpackungsverordnung 1996, BGBl. II Nr. 648/1996 idgF, entsprochen wird.
Nachweis:
Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin
|