2. 6. 4. Zusatzkriterium: Verbot für Biozideinsatz in Fassadenputzen und -anstrichen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Ein spezielles Problem der jüngeren Zeit ist Algenbefall auf Fassaden. Begünstigt wird Algenbefall primär durch länger anhaltende Feuchtigkeit auf der Fassade. Algenbefall zerstört die Fassade nicht, der Befall ist aber ein ästhetisches Problem und die oftmals einhergehenden ansiedelnden Schimmelpilze können zu Strukturschädigungen führen, die sich durch regelmäßige Wartung verhindern lassen.


Verbreitete Methoden zur Bekämpfung von Algenbefall sind aus ökologischer Sicht fragwürdige Biozidanstriche oder die Zugabe eines Biozids zum Putzmörtel. Mit diesen Maßnahmen wird zwar eine vorbeugende und verzögernde Wirkung erreicht, ein dauerhaftes Ausbleiben von Algenbefall kann aber auch nicht gewährleistet werden: Damit der biozide Wirkstoff überhaupt wirken kann, muss er wasserlöslich sein. Die Folge: Regenbelastung baut gemeinsam mit dem UV-Licht des Sonnenlichts den Wirkstoff ab.

 

Ziel des Biozid-Produkte-Gesetz ist es, den Einsatz von Biozid-Produkten auch durch eine Kombination physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger gebotener Maßnahmen auf ein vernünftiges und notwendiges Mindestmaß zu begrenzen. Der beste und umweltfreundlichste Schutz vor Algenbefall auf der Fassade sind nach wie vor konstruktive Maßnahmen wie Dachüberstände, Verblechungen, Spritzwasserschutz, etc.

 

Bei erhöhten Anforderungen an den Fassadenanstrich ist es erforderlich, Biozidanstriche ausdrücklich festzulegen.

 
Mindestanforderung

Fassadenputze und -anstrichstoffe dürfen keine Biozide enthalten. Ausgenommen davon sind lediglich folgende Biozide als Alternativen für die Topfkonservierung:


BIT = 1,2- Benzisothiazol-3(2H)-on
CIT = 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on
MIT = 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on
IPBC = 3-Jod-2-Propinyl-butylcarbamat
BNPD = 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol

ZNP = Zinkpyrithion

NaP = Natriumpyrithion

Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin.

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

baubook ökologisch ausschreiben
Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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