2. 6. 6. Vermeidung von Holzschutzmitteln


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Biozide ist der Sammelbegriff für Herbizide (Mittel gegen Unkraut), Fungizide (Mittel gegen Pilze), Rodentizide (Mittel gegen Schermaus und Wühlmaus) und Insektizide (Mittel gegen Insekten). Schadorganismen können tierische Lebewesen, Pflanzen oder Mikroorganismen einschließlich Pilze und Viren sein. Die Biozide umfassen eine große Palette von Wirkstoffen. Bei Beschichtungen werden vor allem fungizide Wirkstoffe (gegen Schimmelpilze) eingesetzt.


Die Anwendung von Bioziden bringt meist ein gewisses Risiko mit sich, sowohl für den Anwender, als auch für die durch behandelte Materialien exponierten Personen und die Umwelt. Vor der Verwendung eines Biozides sollte daher stets geprüft werden, ob der Einsatz wirklich erforderlich ist und ob das ausgewählte Produkt auch für diesen Verwendungszweck geeignet ist. Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung des Biozid-Produktes sind stets zu beachten und einzuhalten.


Das Biozid-Produkte-Gesetz [BMLFUW 2000b] betont ausdrücklich, dass der Einsatz von Biozid-Produkten auch durch eine Kombination physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger gebotener Maßnahmen auf ein vernünftiges und notwendiges Maß begrenzt werden soll. Für Fassaden- und Terrassenhölzer o.ä. Anwendungen sollte kein Holzschutzmittel verwendet werden.


Überprüft werden sollte, ob ein Bläueschutz bei Fenstersanierung sachlich gerechtfertigt ist.
Es sind möglichst gesundheits- und umweltverträgliche Holzschutzmittel einzusetzen.

 
Mindestanforderung

Der Einsatz wirkstoffhaltiger Holzschutzmittel ist ausschließlich dann zulässig, wenn er explizit angefordert wird. Ein chemischer Holzschutz ist nicht erforderlich im Bereich der Gefährdungsklasse 3, wenn Hölzer der Resistenzklassen 1 oder 2 nach DIN 68 364 verwendet werden.


Werden wirkstoffhältige Holzschutzmittel explizit angefordert, sind nur solche Mittel anzuwenden, die im Holzschutzmittelverzeichnis des Fachverbands der chemischen Industrie (Österreich) oder im Holzschutzmittelverzeichnis des Instituts für Bautechnik (Deutschland) geführt sind und deren Anstrichverträglichkeit nachgewiesen ist. Dies ist durch ein auf den Verwendungszweck bezogenes, gültiges Prüfzeugnis nachzuweisen.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

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Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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