Besonders kritische Flammschutzmittel sind die in der EU noch zugelassenen halogenorganischen Verbindungen halogenierte Biphenyle, Terphenyle, Naphthaline und Diphenylmethane, bromierte Diphenylether, Tetrabrombisphenol A, kurzkettige Chlorparaffine C10-13 und halogenierte Phosphorsäureester.
Produkte, welche eines der in der Folge genannten Flammschutzmittel enthalten, dürfen nicht verwendet werden:
Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010. oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin.
Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.
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