5. 1. 2. Grenzwert für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Formaldehyd ist einer der bekanntesten Schadstoffe. Er wirkt reizend auf die Schleimhäute und kann zu Unwohlsein, Atembeschwerden und Kopfschmerzen führen. Laut MAK-Werte-Liste (Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen) ist Formaldehyd als krebserregend für den Menschen eingestuft.


Holzwerkstoffe dürfen nur in Verkehr gesetzt werden, wenn sie in der Luft eines Prüfraums nach 28 Tagen unter vorgegebenen Randbedingungen eine Ausgleichskonzentration von 0,1 ppm Formaldehyd unterschreiten (E1). Bei großflächiger Verlegung, hoher Luftfeuchte und niedrigem Luftwechsel ist aber auch bei Verwendung von E1-Holzwerkstoffen die Einhaltung des Richtwertes von 0,1 ppm in realen Innenräumen nicht immer gewährleistet. Da der Geruchsschwellenwert bei 0,05 bis 0,1 ppm liegt und neurophysiologische Effekte wie Kopfschmerzen, Sehstörungen, Schwindelgefühle schon ab 0,05 ppm auftreten können, wird von Verbraucherorganisationen und Umweltzeichenprogrammen ein Grenzwert von 0,05 ppm oder niedriger als sinnvoll erachtet.

 
Mindestanforderung

Werden ebene flächige Produkte aus Holzwerkstoffen raumseitig angewandt und nicht durch eine luftdichte Schicht von der Raumluft abgeschlossen, muss nachgewiesen werden, dass folgende Anforderungen an das Emissionsverhalten eingehalten werden:

 

Parameter Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen
Formaldehyd 0,05 ppm

 

Werden unverleimte, unbehandelte Vollholzprodukte (z.B.: Diagonalschalung aus Brettern, …) eingesetzt, so gilt das Kriterium als erfüllt.

Nachweis:
Prüfgutachten gemäß Prüfkammerverfahren nach EN 717-1. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.


Ausführungsbestimmungen: Prüfkammer ≥ 0,100 m³, Luftwechselzahl: 0,5 h-1, Beladung: ≥ 0,4 m²/m³, Probeentnahme aus der Produktion, Probe luftdicht verpackt bis zur Beladung. Kantenversiegelung für Einhaltung K/F=1,5 m/m², Probe im Hauptluftstrom der Kammer auf Gestell aus inertem Material lose aufstellen, Messung nach 27 Tagen Lagerung im Normklima.


Alternativ gilt als Nachweis ein Prüfgutachten, das gemäß Österreichischer Formaldehydverordnung i.g.F zulässig ist.


Produkte mit folgenden Prüfzeichen erfüllen die Anforderungen:

 

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Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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