5. 1. 6. Zusatzkriterium: Grenzwerte für VOC- und SVOC-Emissionen aus Dämmstoffen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Dämmstoffe mit organischen Bestandteilen können flüchtige Verbindungen emittieren (siehe z.B. [Gellert 2006]).

Aus Dämmstoffen aus Kunststoff können vor allem Monomere an die Raumluft abgegeben werden. Während bei Dämmstoffen aus PUR/PIR bisher keine relevanten Konzentrationen an Isocyanaten in der Innenraumluft nachgewiesen wurden, wurden bei Dämmstoffen aus Polystyrol relevante Emissionen des Monomers Styrol nachgewiesen. Die wichtigsten von Styrol ausgehenden Gesundheitsgefahren sind neurotoxische Wirkungen v.a. auf das Zentralnerven­system (u. a. Verminderung der Gedächtnisleistung, neurologische Symptome, Beeinträchtigung des Farbsinns), die Frage, ob Styrol Krebs erzeugen kann, ist wissenschaftlich ebenso umstritten wie die seiner Reproduktionstoxizität, es gibt aber eine erhebliche Anzahl ernstzunehmender Studien, die davon ausgehen (zitiert in BMLFUW 2003b, Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft).

Dämmstoffe, die Formaldehyd haltige Bindemittel enthalten (z.B. Mineralwolle-Dämmstoffe) können außerdem Formaldehyd emittieren.

 

Zur Vorbeugung und Vermeidung von langanhaltenden Belastungen der Raumluft durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) sollen raumseitig verlegte Dämmstoffe emissionsarm sein. Auch die Dämmstoffnormen DIN EN 13162 bis DIN EN 13171 (DIN-Serie Wärmedämmstoffe für Gebäude) verlangen im Anhang ZA der Normen die Durchführung einer sogenannten „Erstprüfung“ („Initial Type Test“) für die Emission flüchtiger Verbindungen.

 
Mindestanforderung

Raumseitig verlegte Dämmstoffe, die nicht durch eine strömungsdichte Schicht von der Raumluft abgeschlossen sind, müssen die folgenden Anforderungen an das Emissionsverhalten erfüllen:

 

Parameter Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen
KMR-Stoffe 1 µg/m³ (nicht bestimmbar)
Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6-C16 (TVOC) 300 µg/m³
Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen C16-C22 (TSVOC) 100 µg/m³
Formaldehyd 0,05 ppm*)

 

KMR-Stoffe: kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. der Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008

*) Nachweis nur für Dämmstoffe mit Formaldehyd haltigem Bindemittel erforderlich

Nachweis:
Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin, dass der Dämmstoff eine der folgenden Eigenschaften erfüllt:

 

 

Oder:

Prüfgutachten einer akkreditierten Prüfstelle gem. Prüfkammerverfahren nach ÖN EN ISO 16000. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Ausführungsbestimmungen: Prüfkammer ≥ 0,100 m³, Luftwechselzahl: 0,5 h-1, Beladung: ≥ 0,4 m²/m³, Probeentnahme aus der Produktion, Probe luftdicht verpackt bis zur Beladung. Keine Probenabklebung, Probe im Hauptluftstrom der Kammer auf Gestell aus inertem Material lose aufstellen, Messung nach 27 Tagen Lagerung im Normklima.


Produkte, die mit einem natureplus-Qualitätszeichen der Richtlinie RL0101, RL0102, RL0103, RL0104 RL0105, RL0106, RL0108, RL0109, RL0112, RL0113, RL0401, RL0406, RL0408, RL0806 oder mit einem Blauen Engel (RAL-UZ 132) ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen.


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

baubook ökologisch ausschreiben
Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=2206.10159.10245.10246.10252&ST=35&rg=K&SW=16&oegpk2=o