2. 6. 8. Einschränkung von Holzschutzmitteln


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Gemische, welche Holz oder Holzwerkstoffe vor dem Befall mit holzzerstörenden oder die Holzqualität beeinträchtigenden Organismen schützen sollen. Holzschutzmittel fallen unter den Geltungsbereich der Biozidgesetzgebung auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung).

Die Anwendung von Bioziden bringt meist ein gewisses Risiko mit sich, sowohl für die Anwenderin bzw. den Anwender, als auch für die durch behandelte Materialien exponierten Personen und die Umwelt. Vor der Verwendung eines Biozids sollte daher stets geprüft werden, ob der Einsatz wirklich erforderlich ist und ob das ausgewählte Produkt auch für diesen Verwendungszweck geeignet ist.

Der Einsatz von Holzschutzmitteln kann durch zahlreiche logistische, planerische, konstruktive oder bauphysikalische Möglichkeiten vermieden werden.

Kann der Einsatz von Holzschutzmitteln nachweislich nicht verhindert werden, sind Mittel anzuwenden, welche nach dem Biozid-Produkte-Gesetz, BGBl. I Nr. 105/2013 zugelassen und von ExpertInnen aus dem Bereich des Holzschutzes und der Toxikologie positiv beurteilt wurden.

 

BGBl. I Nr. 105/2013 Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetz - BiozidprodukteG)

 
Mindestanforderung

Wirkstoffhältige Gemische dürfen nur solche Mittel enthalten, die im Holzschutzmittelverzeichnis des Fachverbands der chemischen Industrie (Österreich) oder im Holzschutzmittelverzeichnis des Instituts für Bautechnik (Deutschland) geführt sind und deren Anstrichverträglichkeit nachgewiesen ist. Dies ist durch ein auf den Verwendungszweck bezogenes, gültiges Prüfzeugnis nachzuweisen.

 

Nachweis:

Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers und Nachweis des Eintrags im aktuellen Österreichischen oder Deutschen Holzschutzmittelverzeichnis

Sind keine Holzschutzmittel enthalten, gilt das Kriterium als erfüllt. Biozide zur Topfkonservierung werden in einem eigenen Kriterium behandelt.

 
Dokumentation Kriterienänderung

Redaktionelle Klarstellung im Nachweistext:

Sind keine Holzschutzmittel enthalten, gilt das Kriterium als erfüllt. Biozide zur Topfkonservierung werden in einem eigenen Kriterium behandelt.

 

Datum der Kriterienänderung: 7.9.2022

Kriterienänderung gültig ab: 7.9.2022
Art der Kriterienänderung: Geringfügig - redaktionell

 

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Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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