Faserstäube definiert die Weltgesundheitsorganisation WHO als Stäube mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3 zu 1 ist. Die maximale Länge einer solchen Faser liegt bei etwa 100 µm. Fasern, die diesen Kriterien entsprechen, werden als WHO-Faser bezeichnet und als alveolengängig eingestuft. Diese Fasern gelten als toxikologisch besonders relevant und sollten daher nicht in die Raumluft gelangen.
Da Zellulosefaserflocken ungebunden verarbeitet werden, sollte durch staubdichten Abschluss sichergestellt werden, dass im eingebauten Zustand keine Fasern in den Innenraum gelangen können.
Bei innenraumseitiger Verlegung von Zellulosefaserflocken ist durch staubdichten Abschluss sicherzustellen, dass im eingebauten Zustand keine Fasern in den Innenraum gelangen können.
Nachweis:
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Das Kriterium wurde am 30.11.2021 per Beschluss des ÖkoBauKriterien Fachbeirats mit folgender Begründung zurückgezogen: Staubdicht/strömungsdicht sind keine definierten Begriffe. Es ist kein Fall bekannt, dass bei korrekter Ausführung der Dämmung erhöhte Faserkonzentrationen in der Raumluft gemessen wurden.
Datum der Zürückziehung: 27.1.2022
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