5. 3. 2. Vermeidung von Zellulosefasern in der Raumluft


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Faserstäube definiert die Weltgesundheitsorganisation WHO als Stäube mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3 zu 1 ist. Die maximale Länge einer solchen Faser liegt bei etwa 100 µm. Fasern, die diesen Kriterien entsprechen, werden als WHO-Faser bezeichnet und als alveolengängig eingestuft. Diese Fasern gelten als toxikologisch besonders relevant und sollten daher nicht in die Raumluft gelangen.
Da Zellulosefaserflocken ungebunden verarbeitet werden, sollte durch staubdichten Abschluss sichergestellt werden, dass im eingebauten Zustand keine Fasern in den Innenraum gelangen können.

 
Mindestanforderung

Bei innenraumseitiger Verlegung von Zellulosefaserflocken ist durch staubdichten Abschluss sicherzustellen, dass im eingebauten Zustand keine Fasern in den Innenraum gelangen können.

Nachweis:
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 
Dokumentation Kriterienänderung

Das Kriterium wurde am 30.11.2021 per Beschluss des ÖkoBauKriterien Fachbeirats mit folgender Begründung zurückgezogen: Staubdicht/strömungsdicht sind keine definierten Begriffe. Es ist kein Fall bekannt, dass bei korrekter Ausführung der Dämmung erhöhte Faserkonzentrationen in der Raumluft gemessen wurden.

 

Datum der Zürückziehung: 27.1.2022

 

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Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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