2.6.7. Ausschließlich verkapselte oder keine Biozide


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Ein spezielles Problem der jüngeren Zeit ist Algenbefall auf Fassaden. Begünstigt wird Algenbefall primär durch länger anhaltende Feuchtigkeit auf der Fassade. Algenbefall zerstört die Fassade nicht, der Befall ist aber ein ästhetisches Problem und die oftmals einhergehenden ansiedelnden Schimmelpilze können zu Strukturschädigungen führen, die sich durch regelmäßige Wartung verhindern lassen.


Verbreitete Methoden zur Bekämpfung von Algenbefall sind aus ökologischer Sicht fragwürdige Biozidanstriche oder die Zugabe eines Biozids zum Putzmörtel. Mit diesen Maßnahmen wird zwar eine vorbeugende und verzögernde Wirkung erreicht, ein dauerhaftes Ausbleiben von Algenbefall kann aber auch nicht gewährleistet werden: Damit der biozide Wirkstoff überhaupt wirken kann, muss er wasserlöslich sein. Die Folge: Regen baut gemeinsam mit dem UV-Licht des Sonnenlichts den Wirkstoff ab.

 

Ziel des Biozid-Produkte-Gesetzes (BGBl. I Nr. 105/201) ist es, den Einsatz von Biozid-Produkten auch durch eine Kombination physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger gebotener Maßnahmen auf ein vernünftiges und notwendiges Mindestmaß zu begrenzen. Der beste und umweltfreundlichste Schutz vor Algenbefall auf der Fassade sind nach wie vor konstruktive Maßnahmen wie Dachüberstände, Verblechungen, Spritzwasserschutz, etc.

 

BGBl. I Nr. 105/2013 Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetz - BiozidprodukteG)

 
Mindestanforderung

Produkte dürfen nur verkapselte Biozide enthalten.

 

Bei Gemischen gilt dieses Kriterium für die Filmkonservierung. Biozide zur Topfkonservierung werden in einem eigenen Kriterium behandelt.

 

Nachweis:

Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 

Sind keine Biozide enthalten, gilt das Kriterium als erfüllt.

 
Dokumentation Kriterienänderung

Das Kriterium wurde zurückgezogen.

Begründung: Verkapselte Biozide werden in Bitumenbahnen nicht eingesetzt.

 

Datum der Kriterienänderung: 18.09.2023
Kriterienänderung gültig ab: 18.09.2023
Art der Kriterienänderung: substanziell

 

 

Frühere Änderungen:

Titel geändert von "Verkapselte Biozide" auf "Ausschließlich verkapselte oder keine Biozide"

 

Datum der Kriterienänderung: 18.03.2022
Kriterienänderung gültig ab: 18.03.2022
Art der Kriterienänderung: Geringfügig - redaktionell

 

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Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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