Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als
- toxisch mit spezifischer Zielorgan-Toxität der Kategorie STOT SE 1 oder STOT RE 1
Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze (bzw. R-Sätze gemäß Richtlinie 67/548/EWG):
- H370: Schädigt die Organe
- H372: Schädigt die Organe bei längerer und wiederholter Exposition