1. 1. 8. Ausschluss von gesundheitsschädlichen Stoffen


Beschreibung Produkte 

Anforderungen
Beschichtungen dürfen Stoffe oder Gemische nur bis zu 40 Masse-% der Grenzkonzentrationen (< 40 Masse-%) enthalten, die nach der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu einer der folgenden Einstufungen des Produkts führen:
 
Nachweismöglichkeiten
 

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