Den Produkten dürfen keine reproduktionstoxischen Borate zugesetzt werden. Dies umfasst folgende Einzelstoffe:
- Borsäure,
- Dibortrioxid,
- Tetrabordinatriumheptaoxid,
- Dinatriumtetraborat
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Produkt enthalten sein.