1. 6. 1. Verbot von problematischen Pigmenten in der Beschichtung von beschichteten Dämmstoffen


Beschreibung Produkte 

Anforderungen
Folgende Anforderungen gelten für Zubereitungen von Farbstoffen und Pigmente:

1. Farbstoffe und Pigmente, die Blei-, Cadmium- oder Chrom-VI-Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten, dürfen nicht eingesetzt werden. Prozessbedingte, technisch unvermeidbare (natürliche oder produktionsbedingte) Verunreinigungen dürfen bis zu 100 ppm, bzw. für Blei 200 ppm im Rohstoff enthalten sein.

2. Produkte, die Alkylphenolethoxylate enthalten, dürfen nicht eingesetzt werden.

3. Farbstoffe und Pigmente, die Weichmacher im Sinne der VdL-Richtlinie 01 enthalten, dürfen nur in solchen Mengen zugesetzt werden, dass der Weichmachergehalt in Fertigprodukten von 1g/m² nicht überschritten wird.

 
Nachweismöglichkeiten

 

 

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