1. 8. 2. Beschränkung des Restmonomergehalts im Bindemittel
Beschreibung
Produkte
Anforderungen
Restmonomere dürfen - sofern sie nicht spezifiziert sind - im Bindemittel 0,05 Masse-% nicht überschreiten.
Nachweismöglichkeiten
Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel RAL-UZ 12a)
EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Chemische Analysen (wenn vorhanden)
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