Die Verwendung von amin- oder oximvernetzenden Silikon-Kleb- oder –Dichtstoffen für punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum inkl. TG ist ausgeschlossen. Nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Glasbau, Fassade und Bereiche mit Brandschutzanforderungen.