Bei der Verwendung von Polyurethan (PU)-Produkten müssen diese in GISCODE PU10 oder PU20 eingestuft sein.
Nicht betrachtet werden:
- Für Dichtstoffe: Bereiche mit sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Glasbau, Fassade und Bereiche mit Brandschutzanforderungen.
- Für Fließbeschichtungen (Versiegelungen) auf mineralischen Bodenbelägen): Versiegelungen und Fließbeschichtungen von Industrieböden, Parkflächen (innen und außen) und Tiefgaragenbeschichtungen inkl. Sockelbeschichtungen (OS 8 und 11)