Der Gehalt an flüchtigen organischen Stoffen (=VOC, Volatile Organic Compounds) der Wandfarbe (dies gilt z.B. auch für Farbmischsysteme) in der gebrauchsfertigen Form darf den Höchstwert von 700 ppm nicht überschreiten.
Herstellererklärung mit Erklärung zur Einhaltung der Anforderungen zum VOC-Gehalt gemäß Anlage 1 zu RAL UZ-102 mit entsprechenden Prüfberichten, die maximal 2 Jahre alt sein dürfen.
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel RAL-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen RL 0600ff , Österr. UZ 17)
EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)