4. 3. 5. Beschränkung des VOC-Gehalts auf 30 g/m2
Anforderungen
Der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) im Gesamtsystem muss unter 30 Gramm pro Quadratmeter liegen.
Nachweismöglichkeiten
Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) sowie Herstellererklärung mit Angaben zum Gesamtgehalt des Systems für die Kategorien C3 und C4
Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind
EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
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