Es dürfen keine per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC), beispielsweise Fluorcarbonharze und –dispersionen, perfluorierte Sulfon- und Carbonsäuren sowie Stoffe, die möglicherweise zu diesen abgebaut werden können, eingesetzt werden.
Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel RAL-UZ 102, natureplus Qualitätszeichen 0600ff)
EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)