Eine aktive biozide, biostatische oder fungizide Ausrüstung des textilen Bodenbelages i st nicht zulässig. Bei Wollfasern dürfen zum Schutz vor Motten- und Teppichkäferbefall Permethrine eingesetzt werden. Um eine sichere Ausrüstung der Wolle zu gewährleisten und um der Entstehung von Resistenzen vorzubeugen, muss die applizierte Mindestmenge 75 mg/kg Wolle betragen. Die zulässige Höchstmenge beträgt 210 mg/kg Wolle. Sprühapplikationen sind nicht zulässig.
Bei nicht gegen Wollschädlinge ausgerüstetem Wollmaterial muss der Permethringehalt unter 3 mg/kg tierischer Faser liegen. Die Konzentration der übrigen nachgewiesenen Pyrethroide darf 1 mg/kg tierische Faser nicht überschreiten.