Der Einsatz von Bioziden ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden oder die zugelassenen Flammschutzmittel.
Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel RAL-UZ 176, natureplus Qualitätszeichen RL2009, Österr. UZ 56)
EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)