Die gebrauchsfertige Wandfarbe muss auf ihren Gehalt an freiem Formaldehyd aus den vorbeschriebenen zugelassenen Formaldehydabspaltern wie folgt geprüft werden und darf 100 ppm (100 mg/kg) im Produkt nicht übersteigen:
- Prüfverfahren nach VdL-RL 03, Richtlinie zur Bestimmung der Formaldehydkonzentration in wasserverdünnbaren Dispersionsfarben und verwandte Produkte („VdL-Richtlinie Formaldehydbestimmung“, Ausgabe Mai 1997), Ziffer 4.1 Bestimmung der freien Formaldehydkonzentration im Produkt mit der Acetylaceton-Methode.
- Prüfverfahren wie vor, jedoch Bestimmung der freien Formaldehydkonzentration im Produkt mit Hochdruckflüssigchromatographie (HPLC), wenn das Prüflabor die Vergleichbarkeit zur VdL-RL 03 nachweisen kann.
- Alternatives Prüfverfahren für Formaldehyd in der Prüfkammer und abgeleitetes Verfahren für Wandfarben mit weniger als 100 ppm freiem Formaldehyd als Prüfkammerverfahren nach DIN EN 16402:2014. Abweichend von der DIN EN 16402 ist der Luftwechsel von 0,5/h auf 1/h umzurechnen. Die Formaldehydkonzentration darf 1 Stunde nach Auftrag und Einbringen in die Prüfkammer den Wert von 0,3 mg/m³ in der Prüfkammerluft nicht überschreiten und die Formaldehydkonzentration muss spätestens 24 Stunden nach Beginn des Auftrages unter 0,06 mg/m³ in der Prüfkammerluft liegen. Die Emissionsprüfung darf frühestens 4 Wochen nach der Produktion der Wandfarbe erfolgen.
Bei Farbmischsystemen ist jede Basis zu prüfen sowie zusätzlich der Farbton, mit dem erwartet höchsten freiem Formaldehydgehalt. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein.