6. 1. 10. Verbot von Bioziden außer Topfkonservierer


Beschreibung Produkte 

Anforderungen
Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozider Wirkstoff einzustufen sind, dürfen nicht enthalten sein. Ausgenommen sind Topf-Konservierungsmittel (Zusatzmittel für Produkte während der Lagerung) entsprechend Produktart 6 der Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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