Stoffe oder Produkte, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozider Wirkstoff einzustufen sind, dürfen nicht enthalten sein. Ausgenommen sind Topf-Konservierungsmittel (Zusatzmittel für Produkte während der Lagerung) entsprechend Produktart 6 der Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU.