Polymerdispersionen, Harze oder vergleichbare Bestandteile (Bindemittel), welche den Verlegewerkstoffe zugegeben werden, dürfen keine oxidierbaren Fettsäuren oder oxidierbare Fettsäureester als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten.