1. 1. 1. Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) | |
4. 2. 7. Nur wasserbasierte Produkte (Wb) und Beschränkung des VOC-Gehalts auf 30 g/l |
Das Kriterium ist für das Qualitätsniveau relevant. | |
Das Kriterium ist für das Qualitätsniveau nicht relevant. |
|