5. 4. 2. Geruchsarme Korkdämmstoffe bei raumseitiger Verlegung


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Dokumentation Kriterienänderung

Neue Formulierung "raumseitig der Luftdichtigkeitsschicht des Gebäudes verlegt"

 

Datum der Kriterienänderung: 21.06.2022

Kriterienänderung gültig ab: 21.06.2022

Art der Kriterienänderung: Geringfügig - redaktionell

 
Erläuterung

Geruchsimmissionen können das Wohlbefinden mitunter stark beeinträchtigen. Sie können Symptome wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit, Appetitverlust, Konzentrationsschwäche und Benommenheit hervorrufen. Nach WHO-Definition ist auch bei einer Befindlichkeitsstörung durch Geruchsbelästigung von negativen Auswirkungen auf die Gesundheit auszugehen.

 
Mindestanforderung

Korkdämmstoffe, die raumseitig der Luftdichtigkeitsschicht des Gebäudes verlegt werden, müssen geruchsarm sein.

Nachweis:
Prüfgutachten gem. natureplus-Ausführungsbestimmung "Geruchsprüfung", 6-stufige Notenskala, 28 Tage nach Prüfkammerbeladung: Geruchsnote < 4 (Prüfungsdatum max. 5 Jahre vor Ausschreibungsdatum)


Produkte, die mit folgendem Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

baubook ökologisch ausschreiben
Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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