1. 4. 5. Ausschluss von reproduktionstoxischen Borverbindungen


Anforderungen
Den Produkten dürfen keine reproduktionstoxischen Borate zugesetzt werden. Dies umfasst folgende Einzelstoffe:Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Massenprozent Borate im Produkt enthalten sein.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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