4. 1. 2. GISCODE-Einstufung BBP10 oder BBP20 (Kriterium gilt nicht für Umkehrdächer)


Anforderungen
Es werden nur kalt verarbeitbare Bitumenbeschichtungen mit GISCODE BBP10 oder BBP20 zugelassen. Diese Anforderung gilt nicht für den Einsatz von Bitumenvoranstrichen in Umkehrdächern.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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