2. 3. Ausschluss von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen


Anforderungen
Pigmente und Sikkative auf der Basis von Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen dürfen in den Oberflächenbeschichtungen nicht enthalten sein. Ausgenommen sind natürliche oder produktionsbedingte Verunreinigungen in Mengen bis zu 100 ppm, bzw. für Blei bis zu 200 ppm, die im Rohstoff enthalten sein können. Die Anforderung gilt nicht für weichmacherfreie pulverförmige Tapetenkleber.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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