3. 4. 1. Grenzwert für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffplatten
Anforderungen
Werden für die Herstellung der Bodenbeläge Holzwerkstoffe eingesetzt, dürfen sie im Rohzustand, d.h. vor einer Bearbeitung oder Beschichtung, eine Ausgleichskonzentration für Formaldehyd von 0,1 ppm im Prüfraum nicht überschreiten.
Nachweismöglichkeiten
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z. B.: Blauer Engel RAL-UZ 76, RAL-UZ 176, natureplus Qualitätszeichen RL2009, Österr. Umweltzeichen)
Prüfgutachten gemäß dem Prüfverfahren für Holzwerkstoffe
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