6. 1. 6. Ausschluss von Bioziden in Holzbodenbelägen


Anforderungen
Der Einsatz von Bioziden ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden oder die zugelassenen Flammschutzmittel.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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