2. 2. 8. Grenzwerte für flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung
Als aromatische Kohlenwasserstoffe bezeichnet man die Abkömmlinge von Benzol. Flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe haben laut Definition der Decopaint-Richtlinie (2004/42/EG) für VOC einen Anfangssiedepunkt von höchstens 250°C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa.
Aromaten wie Toluol, Ethylbenzol oder Xylole werden hauptsächlich in Nitro- und Kunstharzlacken als Verdünner eingesetzt. Auch bestimmte Dispersionskleber für Bodenbeläge können aromatische Lösemittel enthalten. Aromaten werden als besonders gesundheitsgefährdende flüchtige organische Verbindungen (VOC) eingeschätzt.
 
Die Produkte dürfen max. 1 Gewichtsprozent an flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen enthalten. 
 
Nachweis für Hersteller

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Herstellerbestätigung inkl. Schreiben gemäß Infoblatt Herstellerbestätigung.

 

Für pulverförmige Gemische gilt das Kriterium jedenfalls als erfüllt.

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Hier sehen Sie, in welchen baubook-Plattformen und in welchen Modellen das Kriterium verwendet wird:

ÖkoBauKriterien
Kriterienkatalog 2020
ja
wohngsund
Kriterienkatalog 2020
ja
klimaaktiv
Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
ja
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
nein
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
nein
Produktinformationen zu BNB
BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
nein
QNG 3.1.3
nein
Wohnbauförderung Kärnten
Modell 2006
nein
Wohnbauförderung Niederösterreich
Eigenheimförderung 2014-2018
nein
Wohnbauförderung Vorarlberg
Modell 2023 - Sanierung
nein
Modell 2023 - Neubau
nein
Modell 2022 - Sanierung
nein
Modell 2022 - Neubau
nein
Modell 2020/21 - Sanierung
nein
Modell 2020/21 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
nein
 

baubook standarddeklaration
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.29088.28820.28827.28252&ST=6&rg=K&SW=5