1. 6. 3. Ausschluss schwermetallhaltiger Farbstoffe und Pigmente


Anforderungen
Farbstoffe und Pigmente, die Cadmium, Quecksilber, Blei oder Nickel enthalten, dürfen bei der Herstellung der Produkte nicht eingesetzt werden.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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