Produkte aus PVC dürfen keine Zinn-, Cadmium- oder Bleistabilisatoren enthalten.
Anmerkungen:
Für Cadmium gelten gesetzliche Beschränkung gemäß REACH, Anlage XVII, Nr. 23, für Kunststoffe (< 0,01% für neu hergestellte Kunststoffe bzw. von ≤ 0,1% für bestimmte Bauprodukte mit Recyklatanteilen), die in jedem Fall eingehalten werden müssen.
Die Anforderung bezüglich Blei- und Zinnstabilisatoren bezieht sich zurzeit auf neu hergestellte Kunststoffe / Kunststoffanteile und müssen für diese bestätigt werden. Sofern Hersteller der genannten Bauprodukte darüber hinaus die Abwesenheit von Blei- und Zinnstabilisatoren nicht bestätigen können, da sie Rezyklatkunststoffe einsetzen, müssen sie stattdessen den Anteil von Rezyklatkunststoff am Bauprodukt angeben.
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