Versauerungspotenzial in der Übergangsphase von EN 15804+A1 auf +A2
Im November 2024 wurde eine Ergänzung zum OI3-Berechnungsleitfaden V5.0. herausgegeben.
Diese regelt zulässige Werte für das Versauerungspotenzial (AP) für die OI3-Berechnung für die Übergangsphase von EN 15804+A1 auf die EN 15804+A2.
Im Februar 2020 hat die neue Normenfassung EN 15804+A2 die alte EN 15804+A1 abgelöst. Neue EPDs werden nach dreijähriger Übergangsfrist mittlerweile fast ausschließlich auf Basis der EN 158004+A2 erstellt. Von den drei im Ökoindex OI3 verwendeten Indikatoren ist nur das Versauerungspotenzial (AP) von der Änderung betroffen. Die Ergänzung zum OI3-Berechnungsleitfaden V5.0 mit Übergangsregelungen ist seit November 2024 veröffentlicht.
Download Ergänzung zum OI3-Leitfaden V5.0