Rahmenbreite: wie berechnen?

erstellt am 14.06.2022 von Christoph Schwemberger — zuletzt geändert 11.11.2022

Die hohen Förderstufen mit niedrigem Heizwärmebedarf erfordern eine exakte Betrachtung der einzelnen Einflussfaktoren in der HWB-Berechnung (Rechenwerte). Die Betrachtung der Fensterrahmen spielt dabei eine immer gewichtigere Rolle, die Spielräume werden geringer.

Wird ein Rahmen überdämmt, hat er außen ein anderes Rahmenmaß als innen. Will man den Einfluss exakt ermitteln wird eine Wärmebrückenberechnung erforderlich. Entsprechend dem vereinfachten Ansatz nach 5.3.2 "Berücksichtigung von Wärmebrücken" Formel 12, 13 in der ON B 8.110-6 gilt:

Im EAW sind Fenster, Fenstertüren und Türen grundsätzlich mit der Architekturlichte (im Folgenden kurz AL genannt, das lichte Maß nach Aufbringung einer etwaigen Laibungsdämmung) zu rechnen. Laut ÖNORM A 6240-2 werden die Fensterachsen im Einreichplan (M 1:100) mit der AL beschriftet. In Detailplänen wird auf der Fensterachse entweder die AL oder das Rahmenaußenmaß angegeben.

Diese Regelung gilt, bis die exakte Regelung in der in Arbeit befindlichen Norm in Kraft gesetzt wird. 

In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass in vielen bisher überprüften Fällen das Rahmenmaß oben und unten deutlich anders war als seitlich, insbesondere an Balkontüren oder hinter Jalousien. In den Berechnungen war das seitliche Mindestmaß rundum angegeben, Rahmenbreiten von 20 cm und mehr sind oben und unten aber keine Seltenheit.

In der Förderstufe 5 können diese Effekte bis zu 20% des Endergebnisses und mehr erreichen und damit über die Förderhöhe entscheiden.

Vereinfachungsmöglichkeit: Ist zum Zeitpunkt der EAW-Erstellung die genaue Rahmenbreite noch nicht bekannt, wird es toleriert, wenn rundum eine Rahmenbreite von 11 cm angenommen wird. Das ist das Maß, für das die meisten Fenster-U-Werte berechnet werden. Werden 11 cm Rahmenbreite eingesetzt ist die Sicherheit ausreichend und es wird auf eine Überprüfung der tatsächlichen Rahmenbreite verzichtet.

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