Qualitätskriterium 5: CO₂-reduzierte GebäudeerrichtungDieses aspern klimafit 2.0 Qualitätskriterium fokussiert auf die Treibhausgasemissionen, die aufgrund der Klimaerwärmung vordringlich einer Begrenzung bedürfen. Neben den Treibhausgasen, die direkt bei der Errichtung der Gebäude anfallen, wird auch die Speicherung von Kohlenstoff in Baustoffen berücksichtigt.https://www.baubook.info/de/oekoprogramme/aspern-klimafit/co2-reduzierte-gebaeudehttps://www.baubook.info/de/oekoprogramme/aspern-klimafit/co2-reduzierte-gebaeude/@@images/image-1200-77a755c4bf880656c0a4112f0c652aa4.jpeg
erstellt am 30.09.2024
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zuletzt geändert23.01.2025
Dieses aspern klimafit 2.0 Qualitätskriterium fokussiert auf die Treibhausgasemissionen, die aufgrund der Klimaerwärmung vordringlich einer Begrenzung bedürfen. Neben den Treibhausgasen, die direkt bei der Errichtung der Gebäude anfallen, wird auch die Speicherung von Kohlenstoff in Baustoffen berücksichtigt.
Ziel des Qualitätskriteriums
Die Gebäudeerrichtung und -erhaltung verursacht Umweltbelastungen, Ressourcenentnahmen und insbesondere Treibhausgasemissionen, die selbst bei Berücksichtigung langfristiger Gebäudenutzung jene aus dem Gebäudebetrieb mit allen seinen Energiedienstleistungen übertreffen können. Als notwendigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele müssen daher die Klimabelastungen aus der Gebäudeerrichtung konsequent minimiert werden.
aspern klimafit 2.0 fokussiert auf die Treibhausemissionen, die aufgrund der Klimaerwärmung vordringlich einer Begrenzung bedürfen. Neben den direkt bei der Errichtung der Gebäude anfallenden Treibhausgasen wird auch die Speicherung von biogenem Kohlenstoff und die verstärkte Carbonatisierung berücksichtigt. Wesentlich ist zudem die transparente Einordnung des CO2-Fußabdrucks der Gebäudeerrichtung im gesamten CO2-Fußabdruck der Bewohner:innen und Nutzer:innen der Seestadt Aspern.
Für aspern klimafit 2.0 wird ein Grenzwert und ein Zielwert für die baufeldbezogenen Treibhausgasemissionen bei der Errichtung definiert:
Der Grenzwert ist für die hochverdichteten Bauweisen der Seestadt herausfordernd, kann aber mit aktuell gut verfügbaren Bauweisen unterschritten werden.
Der Zielwert liegt ca. 30 % unter dem Grenzwert, die Unterschreitung kennzeichnet herausragende Gebäudeensembles. Im Zielwert wird auch die CO2-Speicherung berücksichtigt.
Systemgrenzen, Bezugsgröße, Betrachtungszeitraum
Eine ausführlichere Beschreibung der Bilanzgrenzen, also jener Gebäudeteile, die bei der Bilanzierung zu berücksichtigen sind, ist im Handbuch aspern klimafit 2.0 auf den Seiten 58 und 64 zu finden. Wesentliche Vereinfachungen im Vergleich zu einer vollständigen Ökobilanz sind: Tiefgaragen, anteilige Hochgaragen, Balkone, offene Erschließungsbereiche wie Laubengänge und außenliegende Stiegenhäuser werden ebenso wie die technische Gebäudeausrüstung (TGA) nicht baufeldspezifisch, sondern insgesamt über die Seestadt aspern nord berücksichtigt.
Anmerkung: Im Vergleich zu der in Österreich gebräuchlichen OI3-Berechnung bedeutet dies, dass die Bilanzgrenze BG3 ohne Tiefgaragen erfasst wird.
Die Transporte zur Baustelle (Modul A4) und der Aufwand für die Errichtung (Modul A5) dürfen vorerst vernachlässigt werden.
Gebäudeinstandsetzung (Modul B4) und -rückbau (Modul C1 - C4) werden berücksichtigt, allerdings wird davon ausgegangen, dass das Ziel Klimaneutralität 2050 erreicht wird und ab diesem Zeitpunkt Baustoffproduktion, -transporte und -entsorgung klimaneutral erfolgen. Sie werden in der Ökobilanz mit 0 bewertet.
Im Regelfall genügt es daher, im Qualitätskriterium die Herstellung der eingesetzten Baumaterialien (Modul A1-A3) zu berücksichtigen. Es dürfen aber nur Produkte eingesetzt werden, die eine Nutzungsdauer von 25 Jahren erwarten lassen. Dies ist z.B. bei Fußbodenbelägen zu beachten.
Bezugsgröße ist die Bruttogrundfläche (BGF) nach OIB RL6. Das bedeutet, dass Nutzflächen, die beispielsweise für den Mietzins wie Terrassen- oder Balkonfläche oder für die Lagerung errichtet werden, nicht in die Bezugsgröße einbezogen werden. Als Betrachtungszeitraum werden 50 Jahre angenommen.
CO2-Speicherung in Baustoffen gemäß aspern klimafit 2.0
Unterschied zu [Handbuch aspern klimafit 2.0]: Die Einheit der Indikatoren wird in der Norm einheitlich in kg CO2-eq (Kohlendioxid-Äquivalenten) angegeben - ohne Zusatz "fossil" oder "biogen".
Normgemäße Definitionen:
GWP-fossil (Globales Erwärmungspotenzial – fossil) Der Indikator „GWP-fossil “ berücksichtigt das GWP durch Treibhausgasemissionen und -bindung in allen Medien, die durch die Oxidation oder Reduktion von fossilen Brennstoffen oder fossilen Kohlenstoff enthaltenden Stoffen entstehen (z. B. Verbrennung, Lagerung auf Deponien usw.). Dieser Indikator beinhaltet außerdem die Bindung oder Emission von Treibhausgasen in anorganischen Materialien (z. B. Calzinierung, Carbonatisierung von Baustoffen auf Zement- oder Kalkbasis).
GWP-biogenic (Globales Erwärmungspotenzial – biogen) Der Indikator „GWP-biogenic“ berücksichtigt die während des Wachstums von Biomasse aus der Atmosphäre aufgenommene und über die Lebensdauer des Materials gebundene Menge an CO2 sowie biogene Emissionen in die Luft durch Oxidation oder Zerfall von Biomasse (z. B. Verbrennung). Übergänge von biogenem Kohlenstoff aus früheren Produktsystemen in das zu untersuchende Produktsystem bzw. Übergänge in nachfolgende Produktsysteme (z.B. bei Holzrecycling) sind ebenso zu berücksichtigen.
GWP-total (Globales Erwärmungspotenzial – total) Der Indikator „GWP-total“ ist die Summe aus GWP-fossil und GWP-biogen.
Quelle
Handbuch aspern klimafit 2.0, September 2024.Fachhochschule Technikum Wien, Kompetenzfeld Renewable Energy Systems (DI Thomas Zelger, Jens Leibold MSc., Simon Schneider MSc., Flora Bachleitner BA BSc., Jasmin Helnwein MSc.); Institute of Building Research & Innovation (DI Dr Peter Holzer); Larix Engineering GmbH (David Stuckey MSc., Drin Annekatrin Koch, Bettina Doser MSc.); Drexel reduziert GmbH (Ing Christof Drexel); UIV Urban Innovation Vienna GmbH (DIin (FH) Petra Schöfmann, MSc.).