Ergänzende Regelung zu Fensterrahmenbreiten

erstellt am 14.06.2022 von Christoph Schwemberger — zuletzt geändert 18.11.2022

Im Jahr 2012 wurde für die Qualitätssicherung zur Wohnbauförderung eine Vereinfachung zur Eingabe der Fensterrahmenbreiten getroffen. Aus aktuellen Anlässen wird diese nun ergänzt.

Der Link zur damaligen Vereinbarung ist dieser: Rahmenbreite mind. 11 cm bei Unsicherheit. 

Diese Vereinbarung hat in weiterer Folge dazu geführt, dass auch für Rahmenverbreiterungen (Aufdoppelungen) am oberen Rahmen, die zur Ausbildung von Jalousiekästen dienen, mit 11 cm angegeben wurden. Dabei werden aber zwei Fehler begangen, die bei genauer Betrachtung in der Richtlinie 2014 mit einer sehr feinen Staffelung (alle 2 kWh/m²a andere Förderung) Einfluss auf die Förderhöhe haben: 

  • Eine Rahmenverbreiterung ist kein Rahmen mehr sondern ein eigenes Bauteil
  • Durch die Reduktion der Rahmenbreite in der Berechnung auf 11 cm (bei tatsächlich 20 bis 30 cm) werden die Solargewinne überschätzt, weil in der Rechnung automatisch die Fläche des Glasanteils um dieses Maß vergrößert wird.

 Nach eingehender Diskussion werden wir diese Situationen für alle Projekte, die nach dem 1.1.2015 berechnet wurden, wie folgt beurteilen:

  • Ein eigenes Bauteil muss nicht angelegt werden, wir sind im Augenblick der Überzeugung dass diese Schwachstelle im allgemeinen Wärmebrückenaufschlag der zugehörigen Norm enthalten ist und dieser von den Rechenprogrammen automatisch gemacht wird. 
  • Aber um nicht auch noch die Solargewinne zu überschätzen ist als Maß für die Architekturlichte das Außenmaß des Rahmens ohne Verbreiterung anzugeben. 

Die alte Regelung - Angabe der tatsächlichen Rahmenmaße oder mind. 11 cm wie in den Prüfzeugnissen - bleibt aufrecht.

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